Wer im Lebensmittelgewerbe arbeitet muss nach §43 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechend der Tätigkeit

in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden, um so Fehlverhalten im Hygienebereich zu vermeiden.

Gerne bietet unser Partner Hr. Dr. Hüting die Hygienebelehrungen auch weiterhin an.

Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an 0176 633 060 29